Willkommen in der Kanzlei von Seggern, Quaß, Linster in Delmenhorst und Ganderkesee. Wir sind eine über Jahrzehnte erfolgreiche Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei. Dies beruht auch darauf, dass wir alle auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert sind, Fachanwaltslehrgänge mit Erfolg besucht haben und die Fortbildung in unserer Kanzlei ganz groß geschrieben wird. Nur so können wir unsere Mandantinnen und Mandanten optimal beraten und erfolgreich vertreten.
Seit dem 01.04.2016 führen wir die Kanzlei Sandforth & Sobek in Ganderkesee mit dem bewährten Kanzleiteam fort.
Zum 31.12.2021 sind Herr Dr. Wolfgang Schmidt und Frau Ulrike Habermeyer aus Altersgründen aus der Kanzlei ausgeschieden. Die Kanzlei wird von Herrn Holger von Seggern und Frau Sabine Quaß fortgeführt.
Auf den folgenden Seiten lernen Sie uns, unsere Kanzlei und unsere Schwerpunkte noch besser kennen. Gerne vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Gespräch und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Holger von Seggern
Rechtsanwalt Holger von Seggern trat 1995 ein. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht.
Er ist Vorsitzender des Schlichtungsauschusses für Lehrlingsstreitigkeiten der Kreishandwerkerschaft Delmenhorst / Oldenburg-Land. RA Holger von Seggern vertritt Mandanten auch in Verfahren gegen die SOKA-BAU wegen der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialkasse vor dem insoweit allein zuständigen Arbeitsgericht Wiesbaden. Außerdem ist er auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig. Er wurde 2019 zum Notar bestellt.